Manfred K
DKP
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« am: Oktober 07, 2009, 02:09:47 » |
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Angesichts der FDP-Forderungen nach einem "Bürgergeld", das für die meisten Betroffenen noch unter dem Hartz IV-Satz liegen dürfte, muss danach gefragt werden, inwieweit die Forderung nach einem "Bedingungslosen Grundeinkommen", das von Erwerbsloseninitiativen über die Grünen bis hinein in die Partei "Die Linke" gefordert wird, dem weiteren Sozialabbau (jetzt in Form eines "Bürgergeldes") nicht eine Steilvorlage geliefert hat.
Die Betriebs- und Gewerkschaftskommission der DKP Bezirk Rheinland-Westfalen hat sich im August 2008 mit der populären Forderung nach einem BGE befasst und dazu das folgende Diskussionspapier beschlossen. Lest selbst:
Wie stehen wir Kommunisten zur Forderung nach einem Bedingungslosen Grundeinkommen?
Mit der Protestbewegung gegen die Hartz IV-Gesetze, mit den Montagsdemonstrationen kam die Forderung nach einem „Bedingungslosen Grundeinkommen“ BGE für alle auf. Das im Juli 2004 gegründete „Netzwerk Grundeinkommen“ führt eine Kampagne für ein individuell garantiertes, ausreichendes und bedingungsloses Grundeinkommen für alle ohne Arbeitszwang und Bedürftigkeitsprüfung. In zahlreichen Erwerbsloseninitiativen, auf heute noch stattfindenden Montagsdemonstrationen, in Teilen links orientierter Organisationen und Initiativen findet die Forderung nach einem BGE als Alternative zu Hartz IV großen Anklang. Natürlich ist es verständlich, wenn von Hartz IV betroffene Menschen – inzwischen sind es rund 7 Millionen – das BGE als Ausweg aus ihrer Lage sehen. Denn Hartz IV bedeutet mindestens:
- Zum einfachen Leben zu wenig und für gesellschaftliche und kulturelle Teilnahme gar nichts zu haben. - Gesellschaftliche Ausgrenzung. - Noch geringere Bildungschancen für Kinder aus Hartz IV-Haushalten, als Arbeiterkinder sie ohnehin schon haben. - Verlust der Menschenwürde. - Schikanen, Nötigungen, Erpressungen und immer weitere berufliche Abqualifizierungen und zwangsweise „Eingliederung“ in prekäre Beschäftigungsverhältnisse durch die Jobcenter. - Ausbau eines Niedrigstlohnsektors mit Null- und 1-Euro-Jobs. - Lohnkürzungen und Arbeitszeitverlängerungen unter Ausnutzung der Angst der Beschäftigten vor Hartz IV. - Armut per Gesetz.
Ein Bedingungsloses Grundeinkommen, das gezahlt wird, egal ob jemand arbeitet oder nicht und von dem sich ohne große Not leben lässt, scheint auf den ersten Blick recht attraktiv zu sein. Interessant ist, daß sich selbst Unternehmer und Politiker dafür stark machen. Der Chef der Drogeriemarktkette „dm“ Götz Werner propagiert seit Jahren ein solches BGE in Höhe von 1000 bis 1500 EURO für alle. Er sagt auch wie das finanziert werden soll. Die Mehrwertsteuer auf rund 50 Prozent erhöhen, alle anderen Steuern sollen wegfallen (also auch die Kapital- und Unter-nehmenssteuern !). Der CDU-Ministerpräsident von Thüringen, Althaus, plädiert dafür, jedem Bürger ohne Bedingungen 800 Euro auszuzahlen und dafür alle anderen Leistungen wie Arbeitslosengeld, Bafög, Kindergeld und anderes zu streichen. Er nennt das „Solidarisches Bürgergeld“. Einkommen bis 1600 Euro würden mit 50 Prozent versteuert, Einkommen über 1600 Euro mit 25 Prozent. Für die Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung müsste jeder Bürger 200 Euro abführen. Bei genauem Hinsehen also: alter Wein in neuen Schläuchen.
Natürlich sind die Motive für eine Forderung nach einem BGE in der Erwerbslosenbewegung nicht die gleichen wie bei Kapitalvertretern und Politikern. Wenn der „Runde Tisch der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen“, das „Netzwerk Grundeinkommen“, die „attac AG Genug für alle“, der „Arbeitskreis Arbeitslosigkeit der IG Metall - Verwaltungsstelle Berlin“, die „Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen“ der Partei Die Linke und andere ein Bedingungsloses Grundeinkommen für alle fordern, dann unter der Vorstellung, der Kapitalismus könne auf diesem Weg sozialer und menschlicher gestaltet werden.
Bei Götz Werner, Dieter Althaus und anderen Verfechtern eines BGE im bürgerlichen Lager sind die Motive ganz andere. Götz Werner spricht offen aus, daß damit alle Steuern die das Kapital und Vermögende noch zu zahlen haben, entfallen sollen. Ausserdem, so sagt er, „würden die Arbeitskosten extrem sinken, weil ja das Bürgergeld auf die Einkommen angerechnet würde“. Für Prof. Dr. Thomas Straubhaar, Leiter des u.a. von der Industrie- und Handelskammer finanzierten Hamburger Weltwirtschaftsinstitutes HWWI, darf das BGE „an keine Bedingung geknüpft sein. Alle 80 Millionen Bundesbürger sollen sie bekommen. ........... Wir müssen dann aber auch akzeptieren, daß es extrem niedrige Löhne geben kann.“ Im Klartext geht es ihnen allen um die Einführung von Kombilöhnen. Einen Teil des Lohnes übernimmt der Staat, der, laut Götz Werner ihn aus der Konsumentensteuer, der Mehrwertsteuer bezahlen soll. Für den Kapitalisten sinkt der von ihm zu zahlende Lohn auf die ihm überlassene Arbeitskraft erheblich. Da der arbeitende und lohnabhängige Teil der Bevölkerung den größten Teil der Steuern beim Konsum entrichtet, würde zumindest bei diesem Kombilohnmodell ein großer Teil des Lohnes von der Arbeiterklasse, bezw. von den lohnabhängig arbeitenden Menschen selbst und von der großen Masse der Bezieher des BGE bezahlt werden. Ein wirklich „innovatives“ Konzept für mehr Profit durch erhebliche Lohnkürzung. Natürlich geben sich das Kapital und seine Politiker damit nicht zufrieden. Da sind ja auch noch die Lohnbestandteile, die im herrschenden Sprachgebrauch „Lohnnebenkosten“ genannt werden. Es muss gar nicht lange gerechnet werden, um zu erkennen, daß mit sinkendem Lohn auch diese „Lohnnebenkosten“ sinken. Also die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zur Kranken- und Pflegever-sicherung und zur Rentenversicherung. Mit einer flächendeckenden Einführung eines BGE würde die Arbeitslosenversicherung schon ganz entfallen – die Beiträge fallen ganz weg. Und bei der gesetzlichen Rente würde mit Sicherheit auch weiter gekürzt – also Beiträge für die Rentenversicherung noch weiter runter. Zur Krankenversicherung äußerte sich Althaus, daß jeder einen Betrag von 200 EURO (im Monat sicherlich) einzahlen solle (siehe oben). Das erinnert an die Forderung der CDU nach einer Kopfpauschale in der Krankenversicherung. Ergänzend beziffert Althaus die Kosten für ein „Bürgergeld“ auf etwa 310 Milliarden Euro, denen 200 Milliarden Euro Einsparungen gegenüberstünden. Er rechne mit einer Million zusätzlicher Jobs und einem kräftigen Wirtschafswachstum durch den weitgehenden Wegfall der Lohnnebenkosten(!), so dass dem Staat unter dem Strich sogar ein Plus bleiben könnte.
Noch ein sehr wesentlicher Faktor unterscheidet die beiden Lager der Verfechter eines BGE. Während die demokratischen Organisationen und Initiativen zugleich auch mit den Forderungen nach einem allgemeinen Mindestlohn und einer deutlichen Arbeitszeitverkürzung soldarisch sind, wollen die Verfechter eines BGE oder eines Bürgergeldes auf Seiten des Kapitals und der Politik davon natürlich nichts wissen.
Die Motive der beiden Lager sind also nicht die gleichen, die Wirkung auch nicht?
1. Die politische und soziale Bewegung gegen Erwerbslosigkeit und Hartz IV lehnt in ihren Verlautbarungen eine Einführung von Kombilöhnen ab. Daß aber mit der Einführung eines BGE gerade auch Kombilöhne eingeführt würden, zumindest bei dem derzeitigen Kräfteverhältnis in der kapitalistischen Klassengesellschaft, sehen sie noch nicht realistisch. Gerade aber auf das Kräfteverhältnis kommt es an, wenn es nicht den reaktionären Kräften überlassen sein soll, ein BGE mit allen seinen ökonomischen, sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen einzuführen. Wenn aber die sozialen und demokratischen Organisationen und Initiativen denken, sie seien im Bündnis mit den lohnabhängig Arbeitenden in Betrieben und Gewerkschaften stark genug, um ein BGE nach ihren Vorstellungen durchzusetzen, so ist einerseits zu fragen, warum sie denn nicht für ein Bündnis für einen allgemeinen Mindestlohn, für Arbeitszeitverkürzung und für eine Absenkung des Renteneintrittsalters eintreten sondern sich statt dessen wundern, daß es in Betrieben „kaum Aktivitäten für ein Grundeinkommen“ (Werner Rätz, attac) gibt. Womit wir den Übergang zu Punkt 2 haben.
2. Die Forderung nach einem Grundeinkommen für alle, auch für die, die nicht arbeiten wollen, kann kein Bündnis zwischen Erwerbslosen und Erwerbstätigen hervorbringen. Wer arbeitet, will keine Müßiggänger ernähren. Der lohnabhängig arbeitende Mensch will eigentlich auch nicht für seinen Kapitalisten arbeiten, für die Aktionäre und ihre Familien. Doch hat er im Kapitalismus keine Wahl. Aber dann auch noch für andere Menschen, die nicht arbeiten wollen? Es ist klar daß u.a. Rätz feststellen muss, es gibt dafür in den Betrieben keine nennenswerte Aktivität. Dazu kommt, daß das immer wieder fleißig geschürte Vorurteil über Langzeitarbeitslose, sie seien zum arbeiten zu faul und liessen sich von den arbeitenden Menschen ernähren, mit einer solchen Forderung nur noch weitere Nahrung erhält. Mit dieser Forderung isoliert sich die Erwerbslosenbewegung von dem arbeitenden Teil der Arbeiterklasse.
3. Wer bestimmt, wer arbeitet und wer nicht arbeitet? In jeder Gesellschaft gibt es einen Zwang zur Arbeit. Ohne Arbeit gibt es keine Produktion von Nahrungsmitteln, keine Güter, keine sozialen Dienstleistungen, keine Bildung, kein Gesundheitssystem. Ohne Arbeit und Güterproduktion gibt es im Kapitalismus auch kein Geld. Geld aber soll für die Finanzierung eines BGE ausreichend zur Verfügung stehen. Alle Verfechter eines BGE gehen davon aus, es sei nicht mehr genug Arbeit für alle da. Eine Vollbeschäftigung sei eine Illusion. Das glauben teilweise die einen (in der Erwerbslosenbewegung) wirklich, die anderen (die Kapitalvertreter und Politiker) sagen es wider besseren Wissens. In der Tat hat die Steigerung der Produktivität, aber auch die erneute Anhebung der Arbeitszeit in den letzten Jahren, die Arbeitslosigkeit sprunghaft ansteigen lassen. Es sieht so aus, als müssten wir auf Dauer eine Arbeitslosigkeit von mehreren Millionen haben. Der Schein trügt. Denn während die einen keine Arbeit haben und zu Armut durch Hartz IV verurteilt werden, arbeiten die anderen zu lange – mit einer zu hohen Wochenarbeitszeit und einer zu hohen Lebensarbeitszeit. Die Forderung nach einem BGE beantwortet diesen Widerspruch nicht einmal im Ansatz. Die einen versäumen es, die anderen wollen es verhindern.
4. Ein BGE stellt das gesamte Tarifsystem und die Existenz der Gewerkschaften in Frage. Verfechter des BGE in den sozialen und demokratischen Bewegungen glauben, ein Bedingungsloses Grundeinkommen, das sowieso jeder bekommt, ob er arbeitet oder nicht, stärke die Lohnverhandlungsposition eines jeden, wenn er sich bereit findet, seine Arbeitskraft anzubieten. Das glauben sogar die Verfasser des Papiers „Positionen zum bedingungslosen existenzsichernden Grundeinkommen“ vom „Arbeitskreis Arbeitslosigkeit der IG Metall - Verwaltungsstelle Berlin“. Die Verfechter eines BGE bezw. Bürgergeldes auf Seiten des Kapitals und der Politik – auf der Seite der Macht im Staat also – haben dagegen hinreichend klargestellt, daß es höhere Löhne begleitend zu einem BGE nicht geben wird. Im Gegenteil. Die Löhne werden auf breiter Front fallen (s. oben). Die herrschende Klasse, die sich nicht scheut Polizei und Militär gegen streikende Arbeiter einzusetzen, die für den Gewinn von globalem Einfluss und für höhere Profite Kriege führte und führt und faschistische Systeme installierte (auch in Deutschland) und installiert, wird sich nicht ausgerechnet ihre Macht in der Lohnfrage einfach nehmen lassen. Die Annahme, das Kapital liesse zu, nicht mehr auf ein Reserveheer an billigen Arbeitskräften verfügen zu können, ist erschreckend illusionär.
Wenn es zur Einführung eines BGE kommt, wird es unter den derzeitigen gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen ein „Bürgergeld“ nach den Vorstellungen der reaktionären Kräfte sein ! (Genau das sehen wir jetzt mit dem (FDP)-Bürgergeld; 07.10.2009 MK)
Einig sind wir uns mit den sozialen und demokratischen Organisationen und Initiativen darin, daß Hartz IV weg muss. Einig sind wir uns nicht darin, wodurch Harz IV ersetzt werden muss. Während für große Teile der Erwerbslosenbewegung die Forderung nach einem Bedingunglosen Grundeinkommens für alle die Alternative ist, müssen wir realistische und klassengemäße Forderungen erheben.
Sehr langfristig haben wir das Ziel, eine kommunistische Gesellschaft zu errichten, in der Klassen und Ausbeutung aufgehoben sind. Und in der, und nur in ihr, der Grundsatz „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen“ zu verwirklichen ist. Auch darin unterscheiden wir uns von den Anhängern einer Idee, ein Merkmal einer kommunistischen Gesellschaft im Kapitalismus verwirklichen zu können. Die Zwischenstufe zum Kommunismus, den Sozialismus als die historische Alternative zum Kapitalismus zu erringen, ist heute nicht das tagespolitische Ziel der DKP. Zu unseren tagespolitischen Zielen gehört, zur Entwicklung des Klassenbewusstseins in der Arbeiterklasse beizutragen und Partei des Widerstandes gegen die sozialreaktionäre, antidemokratische und friedensgefährdende Politilk der Herrschenden zu sein (nach dem Programm der DKP).
Die Forderung nach einem Bedingungslosen Grundeinkommen für alle zu unterstützen, entspräche weder unserem Parteiprogramm noch wäre es der richtige Weg, Angriffe des Kapitals auf die sozialen Rechte und ökonomischen Interessen der Arbeiterklasse abzuwehren.
Einig sein können wir uns mit den Teilen der Erwerbslosenbewegung, die, wie der „Frankfurter Appell gegen Sozial- und Lohnabbau“ (im Januar 2004) „ein ausreichendes garantiertes Mindesteinkommen für alle Erwerbslosen“ fordern. Zu der anhängenden Forderung „ohne Bedürftigkeitsprüfung“ sollten wir uns allerdings überlegen, ob wir uns dann nicht doch wieder in Richtung BGE bewegen, das wir ablehnen.
Indem wir feststellen, daß wir ein „Bedingungsloses Grundeinkommen für alle“ als Alternative zu Hartz IV ablehnen, haben wir aber noch keine Antwort, welche Alternative zu Hartz IV wir Kommunisten fordern.
Fordern wir die Rückkehr zu dem System Arbeitslosengeld bis zu 32 Monaten und anschließender Arbeitslosenhilfe, das bis zum 31. Januar 2006 bestand?
Oder schliessen wir uns eher der Forderung des Frankfurter Appells (aber ohne Ausschluss der Bedürftigkeitsprüfung) an?
Unsere Forderungen könnten auch diese sein:
Für eine Mindestsicherung für Erwerbslose.
Die Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld 1 muss wieder (wie bis Januar 2006) bis zu 32 Monate betragen. Anstelle von Hartz IV halten wir eine Mindestsicherung von 500 Euro pro Erwachsenem für nötig, zusätzlich zur Warmmiete. Die Mindestsicherung muss vom Arbeitsamt, also als Versicherungsleistung bezahlt werden.
Für einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 10 Euro.
Ein Lohn von 10 Euro pro Stunde ist das mindeste, was ein Mensch für seine Arbeit zu bekommen hat. Alles darunter reicht nicht zum Leben.
Für umfassende Arbeitszeitverkürzung.
Die immer weiter steigende Arbeitsproduktivität macht eine umfassende Arbeitszeitverkürzung nötig – bei vollem Lohnausgleich.
Für eine Rente mit 60
Die Kürzungen bei der Rente und die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 sind rückgängig zu machen. Volle Rente ab 60 oder nach 35 bis 40 Beitragsjahren.
Das sind Forderungen die ein Bündnis zwischen Erwerbslosen und Erwerbstätigen und ihrer Gewerkschaften möglich machen. Und die keine Illusionen in das kapitalitische System nähren.
Leverkusen, 26. August 2008
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